Biosimilars in Österreich
Wie viele Biosimilars sind in Österreich erhältlich?
In Österreich sind derzeit 86 Biosimilars (zu 24 verschiedenen Wirkstoffen) erhältlich (Quelle: Warenverzeichnis, März 2026).
Ein von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) positiv bewertetes und von der Europäischen Kommission zugelassenes Arzneimittel ist automatisch in allen EU-Mitgliedstaaten – somit auch in Österreich – rechtlich zugelassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Medikament auch tatsächlich erhältlich ist oder erstattet wird.
Die EMA-Zulassung öffnet den Markt, doch die nationale Verfügbarkeit und Kostenerstattung erfolgen in eigenen Prozessen, die teils deutlich später abgeschlossen sind.
Wird ein von der Europäischen Kommission zugelassenes Biosimilar automatisch in Österreich von der Krankenkasse erstattet?
Ob in Österreich ein Medikament von der Krankenkasse bezahlt wird, entscheidet der Dachverband der Sozialversicherungsträger. Die Heilmittel-Evaluierungskommission (HEK) gibt dabei eine Empfehlung ab. Wird ein Biosimilar erstattet, erfolgt dies nach der Biosimilarpreisregel.
Wie sieht die Biosimilarspreisregel aus?
Das ASVG regelt im § 351c Abs. 11 (10) 2.2. und 3.3. die Erstattung von Biosimilars mit nachfolgendem Schema:

Der Preis des ersten Biosimilars muss um 38 % geringer sein als das Original. Nach drei Monaten muss das Original den Preis um 30 % senken. Das 2. Biosimilar muss 15 % günstiger sein als das erste Biosimilar. Das 3. Biosimilar muss seinen Preis um 10 % gegenüber dem 2. Biosimilar senken. Nach drei Monaten sind alle, sowohl Original als auch Biosimilars verpflichtet, auf den gleichen Preis zu senken. Sind mindestens 3 Biosimilars am Markt, reduziert sich der Preis des Originals um 52,57 %.
Sind Biopharmazeutika teure Arzneimittel?
Biopharmazeutika zählen aufgrund hoher Entwicklungs- und Herstellungskosten zu den teuersten Arzneimitteln und treiben die Therapiekosten für den einzelnen Patienten überproportional in die Höhe. Im Schnitt liegen die geschätzten Behandlungskosten pro Tag um das 22-fache höher als bei einer Therapie mit herkömmlichen, synthetisch hergestellten, niedermolekularen Wirkstoffen. Durch die Verordnung von Biosimilars können die Behandlungskosten oft um über 50 Prozent gesenkt werden.
Sind Biosimilars günstiger als das Original?
Biosimilars sind eine kostengünstigere Alternative zu Original-Biologika. Für Patientinnen und Patienten macht es keinen Unterschied, ob ein Originalarzneimittel oder ein Biosimilar verordnet wird. Durch Biosimilars erhalten mehr Patienten Zugang zu biopharmazeutischen Arzneimitteltherapien und dem Gesundheitssystem stehen Mittel zur Verfügung um weitere Patienten mit neuen, oft sehr teuren Therapien zu behandeln.

